Sehr geehrte Gäste, liebe Abenteurer.
Wir möchten, dass Ihr Aufenthalt bei uns für Sie zum Erlebnis wird und reibungslos abläuft. Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über Ihre und unsere Rechte und Pflichten bei. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch und geben Sie den Inhalt auch an Ihre Mitreisenden weiter!
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Abenteuer Peenetal.
Vermietung / Reisetouren / Pauschalangebote
§1 Vertragsparteien / Vertragsgegenstand
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil für den zwischen Herrn Ingo Ernst (Vermieter/Veranstalter), Inhaber der Unternehmung „Abenteuer Peenetal“ und dem Mieter/Reisenden abgeschlossenen, in § 2 dieser AGB näher bezeichneten Mietvertrag/Reisevertrag. Sofern nicht in diesen AGB geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§2 Gegenstand des Vertrages
Der Vermieter/Veranstalter stellt Kanus, Kajaks nebst dem dazugehörigen Equipment wie Paddel, Packsäcke, Tonnen, Schwimmwesten/Rettungswesten und Schlösser dem Mieter/Reisenden zur Nutzung, damit sich dieser dann auf den jeweils zur Verfügung stehenden Flüssen und Seen im dafür zugelassenen Bereich, sowie dem Straßen- Wege und Radwegenetz der Region fortbewegen kann. Der Mieter/Reisende ist im Gegenzug verpflichtet den vereinbarten Mietzins ausweislich der geltenden Preisliste zu entrichten. Darüber hinaus erbringt der Vermieter/Veranstalter Reiseleitertätigkeiten wie zum Beispiel Naturführungen und Naturerlebnistouren.
§3 Zustandekommen des Vertrages
Mit der abgeschlossenen Buchungsanfrage über die online zur Verfügung gestellte Buchungsmöglichkeit auf der Website: www.abenteuer-peenetal.com, per Email, schriftlich per Post und fernmündlich, der unter § 2 angegebenen Mietsache und der Annahme/Buchungsbestätigung durch den Vermieter/Veranstalter kommt ein rechtsverbindlicher Mietvertrag zwischen dem Mieter/Reisenden und dem Vermieter/Veranstalter zustande.
§4 Kosten/Fälligkeit
Das Mieten der durch den Vermieter/Veranstalter angebotenen Mietsache ist kostenpflichtig. Die dafür vorgesehenen Preise richten sich nach der jeweils vor Vertragsabschluss einsehbaren Preisliste. Die ausgewiesenen Kosten verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der zu entrichtende Mietpreis ist bei Bestätigung der Buchung durch den Vermieter/Veranstalter mittels Rechnung an den Kunden (Eingangsdatum beim Kunden) innerhalb von 7 Tagen in Höhe von 50% des Mietpreises als Anzahlung auf das folgende Geschäftskonto des Vermieters/Veranstalters zu entrichten, fristwahrend ist der Zahlungseingang auf dem Geschäftskonto:
Volksbank Demmin, IBAN: DE19150916742200002973, BIC: GENODEF1DM1
Die Restzahlung des Mietpreises in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises ist bei Anreise in bar zu entrichten.
Dies gilt für Buchungen welche bis 14 Tage vor dem Tag des Mietbeginns getätigt werden.
Bei kurzfristigen Reservierungen/Buchungen innerhalb 14 Tage vor Mietbeginn ist der vollständige Mietpreis am Tag des Mietbeginns in bar vor Ort zu entrichten.
Es entstehen Zusatzkosten ausweislich der aktuell geltenden Preisliste bei Verlängerung der Nutzung der Gegenstände und bei Nutzung des Rücktransportes. Diese Zusatzkosten sind sofort ab deren Entstehung fällig und direkt in bar an den Vermieter/Veranstalter zu bezahlen. Ein Miettag ist ein Kalendertag, beschränkt durch die Öffnungszeiten. Bei Mehrtagesmieten beginnt der erste Miettag ab der Geschäftsöffnung und der letzte Miettag endet bei Geschäftsschließung. Transportleistungen eingeschlossen, das heißt Durchführung innerhalb der Öffnungszeiten. Der Mieter/Reisende kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Veranstalters aufrechnen oder verrechnen.
§5 Widerrufsrecht
Der Mieter/Reisende kann, sofern er Verbraucher im Sinne der gesetzlichen Vorschriften des BGB ist, den Vertrag, welcher durch den Eingang der Buchungsbestätigung/Rechnung beim Kunden zustande gekommen ist, binnen einer 14 tägigen Frist nach Eingang der Buchungsbestätigung / Rechnung durch schriftliche, telefonische Erklärung gegenüber dem Vermieter/Veranstalter wiederrufen, da es sich um einen Fernabsatzvertrag nach §312b und §312d BGB, also um einen Vertrag, der ohne die körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien zustande gekommen ist, handelt (Vertragsantritt via Brief, Email, Telefon, online Buchung).
Hierbei entstehen keine Stornierungskosten und bis dahin geleistete Anzahlungen werden erstattet.
Für kurzfristige Reservierungen, welche innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn getätigt werden, ohne das ein abgeschlossener Vertrag (Buchungsbestätigung/Rechnung) zustande gekommen ist und die wiederrufen werden, entstehen keine Stornierungskosten.
§6 Rücktritt / Stornierung vor Mietbeginn durch den Mieter/Reisenden
Der Mieter/Reisende kann jederzeit vor Mietbeginn durch eine schriftliche, fernmündliche Erklärung von dem Mietvertrag zurücktreten. Tritt der Mieter/Reisende vom Vertrag zurück, ist der Vermieter/Veranstalter berechtigt, folgende Ausfall- bzw. Rücktritts- und Stornierungskosten auf der Basis des Mietpreises zu berechnen, wenn zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits das 14 tägige Widerrufsrecht erloschen ist:
Bei Rücktritt bis zum Tag des Mietbeginns verbleibt die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises ohne Transportkosten beim Vermieter/Veranstalter und dient der Ausfallentschädigung/Stornogebühr.
Dem Mieter/Reisenden ist es gestattet Ersatzmieter zu stellen, sofern diese seinerseits die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters/Veranstalters schriftlich vor Beginn des Mietzeitraumes anerkennen. Der Vermieter/Veranstalter ist jedoch berechtigt diese Ersatzpersonen aus berechtigten Gründen abzulehnen.
Bei vorzeitiger Rückgabe der Mietgegenstände durch den Mieter/Reisenden erfolgt keine Minderung des Mietpreises.
Sollte der Mieter/Reisende eine Umbuchung / Terminverschiebung wünschen und dies durch den Vermieter realisierbar sein, entstehen keine Ausfallgebühren bzw. Stornierungskosten. Die geleistete Anzahlung bleibt nur für das laufende Jahr innerhalb der Saisonöffnungszeiten bestehen und kann darüber hinaus nicht weiter verlängert werden. Im Falle zukünftiger Preisänderungen werden Anzahlungen und Gutscheine aufgerechnet und Restzahlungen an die jeweils gültigen Preise angepasst.
Schlechte Wetterverhältnisse (Regen, Hitze, Windverhältnisse u. ä.) berechtigen den Mieter/Reisenden ausdrücklich nicht zum Rücktritt vom Vertrag und es kommt zu keiner Erstattung der Mietzahlung. Im Falle geleisteter Anzahlungen verbleiben diese bei Rücktritt des Mieters/Reisenden beim Vermieter/Veranstalters und gelten als Ausfallentschädigung/Stornogebühr.
§7 Rücktritt durch den Vermieter vor Beginn des Mietzeitraumes
Wenn der Vermieter/Veranstalter wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht im Stande ist die Mietsache zur Verfügung zu stellen, erhält der Mieter/Reisende alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück oder er kann mit dem Vermieter/Veranstalter einen Ausweich-Mietzeitraum vereinbaren. Der Vermieter/Veranstalter ist nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Strömungsrichtung, Streik oder Ähnlichem, insbesondere nicht für Wetterverhältnisse. Bei Unwetter (Gewitter, Hagelsturm u. ä.) ist der Vermieter/Veranstalter berechtigt aus Sicherheitsgründen die das Leib und Wohl des Kunden gefährden könnten vom Vertrag zurückzutreten und es erfolgt eine Erstattung der Mietzahlung.
§8 Ansprüche des Mieters/Reisenden während des Mietzeitraumes
Die Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften gemäß dem BGB. Der Mieter/Reisende ist verpflichtet, dem Vermieter/Veranstalter einen aufgetretenen Mangel an der Mietsache unverzüglich anzuzeigen und vor Kündigung des Mietvertrages dem Vermieter/Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter/Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters/Reisenden gerechtfertigt wird. Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen.
§9 Kündigungsrecht des Vermieters/Veranstalters während des Mietzeitraumes
Der Vermieter/Veranstalter ist berechtigt den Mietvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich zu kündigen. Die Folgen der Vertragsbeendigung, insbesondere die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Mieter/Reisenden richten sich ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften.
§10 Pflichten des Mieters/Reisenden
Der Mieter/Reisende muss körperlich, geistig und gesundheitlich im Stande sein die gemietete Sache ordnungsgemäß zu benutzen. Der Mieter handelt während der gesamten Mietdauer eigenverantwortlich und auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit den Mietgegenständen. Der Mieter/Reisende darf andere Mieter und/oder Dritte nicht nachhaltig und/oder fortwährend stören, belästigen oder in ihrem körperlichen Wohlbefinden zu gefährden. Der Mieter/Reisende hat dafür Sorge zu tragen, dass teilnehmende Minderjährige ordnungsgemäß beaufsichtigt werden. Der Mieter/Reisende hat sich in der Natur angemessen zu verhalten, er hat Naturschutz- und Umweltvorschriften zu beachten und einzuhalten. Der Mieter/Reisende hat während des Mietzeitraumes alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Der Mieter/Reisende verpflichtet sich die Straßenverkehrsordnung zu kennen und zu beachten, sowie auch die BinSch-SportbootVermV zu kennen und zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet beim Transport / Tragen der gemieteten Boote und Ausrüstung zum Abholpunkt sowie beim Be- und Entladen der Boote und Ausrüstung Hilfe zu leisten. Der Mieter/Reisende ist verpflichtet die ihm überlassenen Gegenstände nach Beendigung der Mietzeit so wieder herauszugeben, wie er sie zum Beginn des Mietzeitraumes (gereinigt, sauber, funktionstüchtig und schadlos) erhalten hat. Stellt der Mieter/Reisende bei Übergabe der Gegenstände zu Beginn des Mietzeitraumes etwaige Mängel fest, die den ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache beeinträchtigen oder aufheben hat er dies sofort dem Vermieter/Veranstalter anzuzeigen. Dieser Umstand ist dann schriftlich festzuhalten. Der Vermieter/Veranstalter hat dann Abhilfe zu schaffen. Der Mieter/Reisende ist verpflichtet die Mietsachen sorgsam und pfleglich zu behandeln. Der Mieter/Reisende ist nicht berechtigt die durch den Vermieter/Veranstalter zur Verfügung gestellten Gegenstände an Dritte weiterzugeben. Die überlassenen Gegenstände sind zu beaufsichtigen und gegen Diebstahl abzusichern. Der Mieter/Reisende ist verpflichtet während des Mietzeitraumes entstandene Schäden unverzüglich dem Vermieter/Veranstalter anzuzeigen. Schäden und Verluste die durch den Mieter/Reisenden verursacht werden, müssen von ihm oder seiner Haftpflichtversicherung zum aktuellen Anschaffungswert ersetzt werden. Das Tragen von Schwimmwesten und die Mitnahme von Rettungswesten ist Pflicht. Der aufsichtspflichtige Mieter/Reisende hat darauf zu achten, dass minderjährige Teilnehmer eine solche entsprechende Weste anlegen. Es besteht während der Benutzung der Mietgegenstände Alkohol- und Drogenverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts und der Binnenschifffahrtsverordnung. Den Anweisungen des Vermieters/Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
§11 mehrere Teilnehmer
Wenn eine Person (Gruppenbeauftragter) die Buchung/Anmietung für mehrere Personen vornimmt gilt weiterhin Folgendes:
Der Gruppenbeauftragte ist Ansprechpartner des Vermieters/Veranstalters. Der Gruppenbeauftragte hat die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten der weiteren Teilnehmer. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht der Teilnehmer rechtgeschäftlich Erklärungen für diese abzugeben – insbesondere als dessen Vertreter diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsinhalt anzuerkennen und solche dem Vermieter/Veranstalter entgegenzusetzten. Der einzelne Teilnehmer kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber dem Vermieter/Veranstalter widerrufen. Der Gruppenverantwortliche ist gegenüber dem Vermieter/Veranstalter Kostenschuldner für den Ausgleich des vollständigen Mietpreises sowie etwaiger anfallender Zusatzleistungen während der Dauer des Mietverhältnisses. Die Buchungsbestätigung/Rechnung erhält der Gruppenverantwortliche. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass einzelne Teilnehmer Kenntnis von diesen AGB vor Beginn des Mietzeitraumes erhalten. Es kommt zwischen jedem einzelnen Teilnehmer und dem Vermieter/Veranstalter dieser Mietvertrag inklusive dieser AGB zustande. Von den vorstehenden Bestimmungen und den Vereinbarungen mit dem Teilnehmer und diesen Vertragsbedingungen bleiben Vereinbarungen mit einem Gruppenauftraggeber, die dessen eigene Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter/Veranstalter betreffen, unberührt.
§12 Haftung
Die Haftung des Vermieters/Veranstalters einschließlich die seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen bei Verletzung seiner vertraglichen Pflichten beschränkt sich mit Ausnahmen von Körperschäden auf grob fahrlässiges Handeln. Der Mieter/Reisende haftet vollumfänglich nach den gesetzlichen Vorschriften für sein Tun oder Unterlasen während der Mietvertragsdauer bzw. auch für Folgeschäden, für die das Verhalten des Mieters/Reisenden während der Mietvertragsdauer ursächlich ist. Der Mieter/Reisende stellt den Vermieter/Veranstalter diesbezüglich von Ansprüchen Dritter gegenüber diesem frei. Der Vermieter/Veranstalter empfiehlt dem Mieter/Reisenden sich ausreichend vor Beginn des Mietzeitraumes zu versichern. Der Vermieter/Veranstalter übernimmt ausdrücklich keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung von Privatgegenständen des Mieters/Reisenden. Das gilt auch für Fremdboottransporte. Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände die auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist und durch fahrlässiges Handeln des Mieters/Reisenden erfolgt, ist Ersatz in Höhe des Schadens oder des aktuellen Anschaffungspreises zu leisten.
§13 Rückholservice
Der Rückholservice ist ausdrücklich extra kostenpflichtig und nicht im allgemeinen Mietpreis enthalten und es gelten die Bedingungen der aktuell einsehbaren Preisliste. Ausnahmen sind Angebote inklusive Rückholservice. Zu entrichten ist die Zahlung für die Rückholung vor dem Beginn der Tour in der Kanustation Verchen. Fällt die geleistete Zahlung des Kunden höher aus wie der tatsächliche Abholpreis, so bekommt er die Differenz erstattet. Fällt die geleistete Zahlung des Kunden niedriger aus wie der tatsächliche Abholpreis, so sind die Mehrkosten an den Vermieter/Veranstalter zu zahlen. Der Rückholservice geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr. Die Firma Abenteuer Peenetal tritt von jeglichen Haftungsansprüchen gegenüber den Gästen, welche den Rückholservice nutzen, zurück, es sei denn es ist Vorsatz. Die Benutzung, das Mitfahren sowie das Ein- und Austeigen in unseren Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Bei Unfällen, Verletzungen und/oder ähnlichem, welche im Zusammenhang mit dem Rückholservice stehen, ist die Firma Abenteuer Peenetal und deren Mitarbeiter von allen Haftungsansprüchen freigestellt. Für Schäden an Fremdbooten, welche im Zusammenhang mit dem Beladen / Abladen und Transport entstehen übernimmt die Firma Abenteuer Peenetal keine Haftung.
§14 Solarboot
Die Teilnahme an Fahrten im Solarboot finden auf eigene Gefahr statt. Für Unfälle die beim Betreten und Verlassen des Bootes sowie während der Fahrt mit diesem entstehen übernimmt die Firma Abenteuer Peenetal ausdrücklich keine Haftung. Während der Gesamtdauer der Fahrten ist den Anweisungen des Bootsführers Folge zu leisten. Mit der Teilnahme des Kunden an Fahrten mit diesem Boot stimmt er stillschweigend den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, ohne dass dies der Schriftform bedarf.
§15 Gerichtsstand ist das Amtsgericht Neubrandenburg
§16 Erfordernis der Schriftform
Nebenabreden sind schriftlich festzuhalten. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
§17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit der übrigen Vertragsinhalte. Die beiden Vertragsparteien verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine Rechtswirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem sinngemäßen Inhalt der ungültigen am nächsten kommt zu ersetzten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.